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Polizeiunabhängige Untersuchungsgremien werden
von internationalen Menschenrechtsinstitutionen

 


Die deutschen Behörden gingen im Jahr 2007 nicht in ausreichendem
Maße gegen Menschenrechtsverletzungen vor, die im Rahmen des von
den USA angeführten "Krieges gegen den Terror" begangen wurden.
Dies betraf auch die Rolle der deutschen Behörden bei rechtswidrigen
Gefangenenüberstellungen in andere Länder.

Deutschland bemühte sich vor Ausweisungen in Länder,
in denen den Betroffenen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten,
um sogenannte diplomatische Zusicherungen.

Dies stellt einen Verstoß gegen internationale menschenrechtliche
Verpflichtungen Deutschlands dar. (Stand: 31.12.2007)

In Deutschland ist alles in bester Ordnung, wenn es um die Menschenrechte geht.
Davon versucht die Bundesregierung zumindest den UNO-Menschenrechtsrat in
Genf derzeit zu überzeugen.
Doch nicht alle sind dieser Meinung.

Es gehört sicherlich zu den wichtigsten Neuerungen, die der
UNO-Menschenrechtsratin den vergangenen Jahren beschlossen hat:

In Zukunft müssen alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen darüber
berichten, wie sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
die UNO-Charta, oder die jeweils unterzeichnete Konvention umgesetzt haben.

Im Februar ist Deutschland an der Reihe und im Rahmen des
"universellen periodischen Überprüfungsverfahrens"
(UPR) muss die Bundesregierung nun darlegen, ob und wie sie internationale
Menschenrechtsabkommen eingehalten hat.

Zumindest dem Papier nach, das sie in Genf vorlegen will,
ist in Deutschland alles in bester Ordnung.
Die Menschenrechte erfreuen sich hier auch angesichts der
Terrorismusbekämpfung größter Wertschätzung, und die notwendigen
minimalen Einschränkungen werden selbstverständlich demokratisch und
gerichtlich wirksam überprüft.

Die Bundesregierung versichert in dem in Genf vorgelegten Bericht,
dass Flüchtlinge und Asylsuchende einen umfassenden Schutz erhalten,
und sie lässt keinen Zweifel daran, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
von staatlichen Stellen mit größter Aufmerksamkeit entgegengewirkt wird.

Sie erklärt zudem, dass Armut in Deutschland überwiegend ein statistisches
Problem sei. Man sei sich zwar bewusst, dass im deutschen Bildungssystem
gewisse Nachteile für Kinder aus Migrantenfamilien existieren würden,
doch dabei handele es sich nicht um ein strukturelles
oder gar menschenrechtliches Problem.

Die Regierung in Berlin betont zudem, dass sie das UNO-Menschenrechtssystem
schätze, und sie lässt die Leser ihres Berichts glauben, dass sich kein
UNO-Gremium jemals wirklich kritisch zu Deutschland geäußert habe.

Vermutlich werden nicht nur deutsche Beobachter über diesen Bericht aus
einem menschenrechtlichen Wunderland zweifeln.
Auch in Genf sind kritische Nachfragen wahrscheinlich.

Die Fragen werden dabei aber nicht von unabhängigen und erfahrenen
UNO-Menschenrechtsexperten formuliert werden, wie dies bei der
Berichterstattung zu den einzelnen Menschenrechtsabkommen wie etwa
der Anti-Folter-Konvention der Fall ist.
Vielmehr muss sich die Bundesregierung vor den diplomatischen Vertretern
der übrigen Mitgliedsstaaten im UNO-Menschenrechtsrat rechtfertigen.

Somit ist das Überprüfungsverfahren ein höchst politischer Prozess,
und darin liegt auch das Motiv für die so überaus positive Selbstdarstellung
der menschenrechtlichen Situation der Bundesregierung in Genf.

Ausnahmslos alle UNO-Mitglieder müssen sich zukünftig innerhalb
von vier Jahren der Überprüfung im Menschenrechtsrat stellen.
Grundlage hierfür sind ein schriftlicher Bericht des jeweiligen Staates
sowie jeweils eine Zusammenfassung von Berichten und Empfehlungen
einzelner UNO-Ausschüsse und Berichterstatter.

In einer Arbeitsgruppensitzung muss die betreffende Regierung zu ihrem
Bericht Stellung nehmen und Nachfragen beantworten.

In "konstruktiver", "nicht-konfrontativer" und "kooperativer" Weise,
so der zugrunde liegende Beschluss des Rates, werden dann ein abschließender
Bericht sowie Empfehlungen an die Regierung ausgearbeitet und im Plenum des
Menschenrechtsrates verabschiedet.

Erst in dieser letzten Beratung im Rat haben dann auch
Nichtregierungsorganisationen die - ohnehin sehr knappe - Gelegenheit,
noch einmal ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Das UPR-Verfahren ist eine der maßgeblichen Neuerungen,
die mit der Schaffung des Menschenrechtsrates verbunden sind.
Und zumindest in diesem Verfahren gibt es keine Ausnahmen.
Anders als noch  in der abgeschafften Menschenrechtskommission kann
nun kein Land mehr durch politische Manöver verhindern, dass die jeweilige
Menschenrechtslage auf die Tagesordnung des Rates kommt.

Gleichzeitig birgt dies jedoch die Gefahr, dass damit andere Instrumente,
die sich mit den gravierenden Menschenrechtsproblemen in einem Land befassen,
abgewertet oder gar abgeschafft werden.
Hardliner im Rat wie Pakistan, Ägypten oder China wollen die ungeliebten
Länderresolutionen oder länderspezifischen Berichterstatter
"lieber heute als morgen" loswerden - angeblich, um "Überschneidungen" zu vermeiden.

Leider gibt es auch in der Bundesregierung Stimmen, die in der vermeintlichen
"Doppelung" unnötige Konflikte sehen und damit den Vertragsausschüssen
schaden könnten. Mindestens ebenso groß ist die Gefahr, mit geschönter
Berichterstattung und übermäßiger Fixierung auf die "kooperative" Ausgestaltung
des Verfahrens dessen eigentliches Ziel zu untergraben.

Die "Verbesserung der Menschenrechtssituation vor Ort" ist gemäß Beschluss 5/2
des Rates das übergeordnete und hehre Ziel des Überprüfungsverfahrens,
und die Chancen, mittel- und langfristig tatsächlich in kleinen Schritten die
Rechte der Menschen im jeweiligen Land zu stärken, sind durchaus gut.
Vorausgesetzt, wenigstens diejenigen Mitglieder im Rat, die sich
diesem Ziel ehrlich verpflichtet fühlen, gehen mit gutem Beispiel voran.

Sie können die Chance nutzen, um im Dialog mit der Zivilgesellschaft Defizite
in ihrem Verantwortungsbereich zu benennen und auf Verbesserungen hinzuarbeiten.

Dies hätte Amnesty International auch von der Bundesregierung erwartet.
Das federführende Auswärtige Amt hat jedoch einen Bericht präsentiert,
dessen erste Fassung von deutschen Menschenrechtsorganisationen erstaunt
zur Kenntnis genommen wurde und auch in der Endfassung nicht realistisch ist.

In der Absicht, sich in Genf möglichst positiv zu präsentieren, unterscheidet
sich die Bundesregierung wenig von denjenigen Staaten, die tatsächlich Grund
haben, die Situation in ihrem Land zu beschönigen.
Die Bundesregierung will darstellen, was sie an (menschen) rechtlichen
Errungenschaften "glaubt, vorweisen zu können", erklärte ein Vertreter
des Auswärtigen Amtes.

So berechtigt dieser Ansatz ist, so falsch sind die daraus gezogenen Konsequenzen.
Mit einem Bericht, der die bestehenden Menschenrechtsprobleme in Deutschland
konsequent ausblendet, erreicht sie das Gegenteil und schürt Misstrauen.

Die Chance, nach einem transparenten Konsultationsprozess mit der
Zivilgesellschaft bestehende Defizite offensiv zu benennen, den Willen zu
Verbesserungen zu dokumentieren und damit tatsächlich in Genf "best practice"
zu beweisen, ist zumindest für diese Runde vertan.

 

Von Silke Voss.
Die Autorin ist Lobbyreferentin der deutschen Sektion von Amnesty International.



 

 





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