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Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht hebt hervor, dass die medizinische Versorgung in der BRD
hoch entwickelt und in weiten Teilen auch unabhängig von der Einkommenssituation zugänglich ist.

Dennoch existieren Zusammenhänge von gesundheitlicher und sozialer Lage:
Krankheit beinhaltet das Risiko verstärkter Einkommensarmut und Armut erhöht das Risiko
gesundheitlicher Gefährdung.

Zum ersten Punkt sind vor allem die Kostenerhöhungen und Leistungskürzungen der rotgrünen
Gesundheitsreform von 2004 zu rechnen, die auch für Sozialleistungsempfänger gelten
(Minderjährige ausgenommen).

Auch sie müssen Zuzahlungen bei Medikamenten, Heilmitteln, ärztlicher Behandlung
(„Praxisgebühr“) u.a. bis zu 2% ihrer Jahresbruttoeinnahmen leisten (bei chronisch Kranken 1%).

Das sind maximal rund 7 € im Monat bzw. rd. 83 € im Jahr, die aus dem Regelsatz zu
bestreiten sind. Kann ein Sozialleistungsempfänger diesen Betrag nicht aufbringen,
kann der Sozialleistungsträger im Einzelfall den Betrag als Darlehen orschießen.

Auch die Leistungskürzungen
(u.a. bei Sehhilfen, Sterbegeld, Entbindungsgeld, Fahrtkosten, Zahnersatz)
treffen alle Versicherten gleichermaßen.

Die Agenda-Politik hat somit durch die Gleichbehandlung die ungleichen
Versorgungslagen verfestigt.

Manche Sozialleistungsträger haben das Prinzip der Kürzungen konsequent weitergeführt und bei
Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten die dort „bereit gestellte Verpflegung“48 als Einkommen
angerechnet, das die Regelleistung mindert.

Es bedurfte erst eines Urteils des Bundessozialgerichts (vom 18.6.2008), dass derartige
unrechtmäßige Leistungskürzungen durch eine neue ALG II-Verordnung – auch rückwirkend –
beendet wurden.

In welchem Umfang Sozialleistungsempfänger Krankheitskosten zu tragen haben und zu
welchen Konsequenzen das für den Gesundungsprozess und für zwangsläufige Einsparungen
in anderen Lebensbereichen wie  Essen,  Freizeit, usw. führt, ist  nicht bekannt.
Doch das, was eine 56jährige Frau aus Göttingen schildert, ist sicherlich kein Einzelfall.

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(s. Text 7).


Text 7:
Erfahrungsbericht einer 56jährigen ALG II - Empfängerin
 
Seit dreieinhalb Jahren lebe ich nun schon von der halben Erwerbsminderungsrente plus
ergänzende Sozialhilfe.

Das bedeutet für mich, ein Leben zu führen in räumlicher Gefangenschaft mit
ganz wenig kultureller Abwechslung und Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art.
Es macht mich sehr traurig, dass ich meinen Kindern zu Weihnachten und Geburtstagen
nur wirklich sehr kleine Geschenke machen kann.

Das größte Übel aber ist für mich, nicht mobil zu sein, kein Kulissenwechsel mehr zu haben,
viele Jahre lang nicht verreisen zu können sondern immer nur hier in Göttingen zu bleiben.
Es ist ein Leben voller Entbehrungen, voller Geiz gegen mich selbst,
ohne irgend welche „Highlights".

Ich verzichte z.B. auf: Busfahren, Schwimmen, Theater- und Kinobesuche, Telefon, Computer,
Tageszeitung, Friseur- und Weihnachtsmarktbesuch sowie Cafe- und Gaststättenbesuche.

Das so eingespart Geld gebe ich dann für Zahnersatz, notwendige nicht verschreibungspflichtige
Medikamente, Brillen, kostenpflichtige Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt und ähnlich
freudlose Sachen aus.
Die meisten Lebensmittel hole ich zweimal pro Woche von der „Tafel"
und Kleidung von der Kleiderkammer.

Mein Bekanntenkreis ist böse geschrumpft, denn Unternehmungen mit Freunden
kosten meistens Geld.
Trotz aller Einschränkungen fühle ich mich nicht „arm", ich bin zur Zeit
eben in einer unguten, benachteiligten Lebenslage.


                                              
48 Die Regelsatzkürzungen bei „bereit gestellter Verpflegung außerhalb
von Arbeitsverhältnissen“, also z.B. im Krankenhaus, in der Reha-Klinik, im Kindergarten,
der Schule, durch Eltern usw., erfolgte aufgrund einer entsprechenden Verordnung
durch die Bundesregierung.



Ich habe 10 Jahre lang als examinierte Altenpflegerin in einem Altenheim gearbeitet
und bekomme  seit 2004 eine Berufsunfähigkeitsrente, das ist die halbe Erwerbsminderungsrente.

Das heißt, ich bin nicht krank genug für die volle Rente aber laut Arbeitsamt nicht
vermittelbar aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen.
In dieser misslichen Lage würde ich mich sehr freuen über
z.B.: kostenlose Niedersachsentickets für  die Bahn, Freikarten für Theater und Kino,
Freikarten für Spaß- und Freibad und für den Stadtbus, Einkaufsgutscheine zu Weihnachten,
Gutscheine für eine Tageszeitung sowie vollständige Übernahme der Energiekosten.
Das wären ein paar Dinge, die mir sehr helfen würden meine momentane Situation,
die ja wahrscheinlich noch mindestens 7 Jahre bestehen bleiben wird, erträglicher zu machen.“

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Der zweite Punkt, inwieweit Armut das  Risiko gesundheitlicher Gefährdungen erhöht,
wird sehr viel intensiver öffentlich diskutiert. Zumindest wenn es um Kinder geht.

Hier hat es in den vergangenen Jahren verschiedene Untersuchungen gegeben,
die den Zusammenhang von Einkommensarmut und unzureichender Gesundheit bei Kindern belegen

(vgl.  Klocke/Lampert 2001; Merten 2002; Lampert/Richter 2006; RKI 2008).

So stellt die auf umfangreichen Erhebungen zwischen 2003 und 2006 basierende KiGGS-Studie
(KiGGS:  Kinder- und Jugendgesundheitssurvey) fest, dass Kinder und Jugendliche, die in
„einkommensschwachen Haushalten“  aufwachsen, „in einigen Bereichen beträchtliche
Gesundheitsdefizite  aufweisen“  (RKI 2008, 157f.).

Das Risiko von Übergewicht und Adipositas, von Essstörungen, von psychischen „Auffälligkeiten“,
von „Verhaltensstörungen“ oder von seltener sportlicher Aktivität ist höher.

Es kann durch andere Faktoren wie „Bildungsferne“ oder Familienstatus verstärkt werden.
Das bedeutet zwar nicht, dass diese Zusammenhänge zwangsläufig und stets ursächlich sind.

Die Studie sieht dennoch in der „sozial bedingte(n) gesundheitliche(n) Ungleichheit“
ein gesellschaftliches Problem.

Sie fordert für sozial Benachteiligte „passgenaue Gesundheitsförderangebote flächendeckend ...
und ganzheitlich“, in denen die Bereiche Schule, Familie und Freizeit wie auch Ärzteschaft,
Krankenkassen und Gesundheitsberatung partizipativ vernetzt sind und welche die Lebenswelten
der Kinder und Jugendlichen einbeziehen.

Deren Ziel soll es sein, Lernprozesse zu initiieren, so dass sich eine
„gesundheitliche Chancengleichheit“  herstellt und „auch sozial benachteiligte Kinder und
Jugendliche stärker von den gesellschaftlichen Investitionen in die Gesundheit profitieren“
(RKI 2008, 166).

Über die gesundheitliche Lage in Göttingen ist wenig bekannt.
Der Zusammenhang von Gesundheit, Armut, Arbeitslosigkeit, Migration, Ernährung,
psychischer Gesundheit, Suchtmittelabhängigkeit bleibt in vielen Armutsberichten ein weißer Fleck.

Denn um die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten innerhalb einer Gesundheitsberichterstattung
ist es generell schlecht bestellt (Mardorf 2006, 229f.).

Die wichtigste Quelle für kommunale Gesundheitsdaten ist das Gesundheitsamt.
Doch deren Daten sind vielfach nicht systematisch abrufbar oder mit anderen Datenbeständen
verknüpfbar, so dass an den „brachliegenden Datenfriedhöfen“ zunehmend Kritik geübt wird (ebd.).

Nur selten findet man eine Nutzung der Daten von Gesundheitsämtern
im Rahmen von Armutsberichten.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben, wie unsere Recherchen ergeben haben,
offenbar kein Interesse, ihre Datenbestände so auszuwerten, dass sie entsprechende
zielgruppenspezifische und stadtteilbezogene Präventionsprogramme auflegen könnten.

Es war insofern von besonderem Interesse, dass im Juni 2008 das Gesundheitsamt einen
regionalisierten Gesundheitsbericht im Sozialausschuss der Stadt Göttingen vorstellte.
Der  Versuch, die in einer öffentlichen Sitzung präsentierten Ergebnisse in diesen Bericht
aufzunehmen, gestaltete sich allerdings sehr schwierig.

Erst nach einem Gespräch mit den Leitungen der zuständigen Behörden
(Gesundheitsamt und Stadt)
und der Einwilligung auf eine Vorab information der Stadtverwaltung vor einer Veröffentlichung
erfolgte die Genehmigung, die Folienpräsentation zu verwenden.

Inzwischen hat die Stadt Göttingen die wesentlichen Ergebnisse im „Masterplan gegen Kinderarmut“
selbst veröffentlicht (Stadt Göttingen 2008a, 13 und Abb.02).

 





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