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(HaWe/Ho) * Klassische Strukturen zum Polizei- und Überwachungsstaat zeigen die in der letzten Zeit verfolgten Regelungen auf.
Die Verselbstständigungen von Behörden werden nach Ansicht des Bundesverbandes der CB-Funker DFA besonders im Bereich des Telekommunikationssektors unverhältnismässig vorangetrieben, so dass garantierte Grundrechte zur persönlichen Entfaltung des Bürgers durch die möglich gemachte Überwachungsgewährleistungen künstlich ausgehebelt werden.
Die DFA als Wahrer von Bürgerrechten sieht in dieser Entwicklung ungeahnte Gefahren für Bürger, die sich mit der Nutzung von Telekommunikationsanlagen in Verbindung bringen.
Durch die Neunovellierung des TKG (Telekommunikationsgesetz), welches am 26. Juni 2004 auch unter Protest der DFA hinsichtlich der als Rechts verwerflich beurteilten Befugniserweiterung für die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen den Willen von Bürgervertretungen, welche in der öffentlichen Liste des Bundestagspräsidenten eingetragen sind, in Kraft gesetzt wurde, wurde der Grundstein zur Schaffung eines Polizei- und Überwachungsstaates geschaffen.
So wurden einer dem Bundeswirtschaftsministerium als Bundesoberbehörde zugeordneten Amtsstelle Rechtsbefugnisse eingeräumt, die sonst nur Verfolgungsbehören eingeräumt sein dürfen.
In Anbetracht der Studienergebnisse eines Forschungsprojektes der Universität Bielefeld vom Dezember 2002 zu "Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen" gleitet Deutschland durch die mit dem heutigen Tag in Kraft gesetzte "TKG-Übertragungsverordnung" (TKGÜbertrV) weiter von einem Rechtsstaat in einen Polizei- und Überwachungsstaat ab.
Statt die vorhandenen Strukturen der ländereigenen Verfolgungsbehörden mit den erforderlichen Befugnissen zu stärken und das jeweilige Personal fachspezifisch auszubilden, schafft der Bund in seiner sachbezogenen Ohnmächtigkeit eine sogenannte "Frequenzpolizei", die sich jedoch aufgrund der bislang verlustig zählenden Gerichtsentscheidungen hierzu als unfähig bewiesen vorgestellt haben dürfte.
Leid tragend ist ausnahmslos der Bürger, der unter der Verselbstständigung einer Behörde massivste Repressalien aufgrund deren Arbeitsweisen ausgesetzt ist.
Es bleibt festzustellen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, welche mit dem Telekommunikationsrecht befasst sind, über keinerlei Wissen zu den Auswirkungen ihrer Beschlüsse hinsichtlich auf das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsgebot des Bürgers verfügen.
In fachlich versierter Unfähigkeit sind sie nicht in der Lage, zunächst das Grundrecht des Bürgers zu sehen und erst dann die erforderliche Notwendigkeit einer einschränkenden Regelungsflut.
Der Einfacheit halber wird dem Drängen einer Behörde nach Selbstregulierungsvorstellungen stattgegeben, um auch damit den Weg des geringsten Widerstandes zum rechtlichen Nachteil der Bürger ohne Skrupel zu verfolgen.
Angesichts dieser für den Rechtsstaat drohenden Entwicklung fordert die DFA e.V. die hiervon betroffenen – deutschen - Bürger auf, von ihrem in Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz garantierten Recht auf Widerstand Gebrauch zu machen.
Gegen die offensichtlich gezeigte Machtarroganz der Volksvertreter muss nunmehr, da der Rechtsstaat in Gefahr gebracht zu werden scheint und tatsächlich keine andere Abhilfe möglich ist, die Öffentlichkeit dringend zu dieser Erfordernis sensibilisiert werden.
In solidarischer Übereinkunft mit den Stellungnahmen des „Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien" (BITKOM) e.V., Berlin, und insbesondere des „Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten" (vatm) e.V., Köln, spricht sich die DFA e.V. ausdrücklich gegen die Übertragung der Verordnungsermächtigung an die RegTP aus.
Es wird neben den Umverteilungspraktiken zum Rechtszustand in Deutschland zudem ausdrücklich kritisiert, dass die der RegTP zugewiesenen hoheitsstaatlichen Aufgaben von bestimmten Personenkreisen statt aus Steuergeldern zu finanzieren sind.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten
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Quelle: http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#25.11.2004
55/73, DQB656, H.-W. Hoppe
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