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Cesin---Kinderhilfswerk
Wohnraumfoerderung

Wohnraumförderung
 

Der freie Wohnungsmarkt hatte sich in den ersten beiden Jahrzehnten der Bundesrepublik zu
einem Markt für Besserverdienende entwickelt, der viele Menschen bei der Suche nach einer
bezahlbaren Wohnung diskriminiert.

Der Staat sah sich daher gezwungen, mit der Sozialen Wohnungsbauförderung ein
Programm zu entwickeln, dass auch den Menschen mit geringen Einkommen ein
menschenwürdiges Wohnen ermöglicht.
Im Rahmen dieses Programms wurden Wohnungen mit Mietpreisbindung und mit
Belegungsrecht durch die Kommune gebaut.

Diese Wohnungen werden für Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vorgehalten.
Mit der 2006 beschlossenen Förderalismusreform enden jedoch die Finanzhilfen des Bundes.
Nur noch bis 2013 zahlt der Bund 518,2 Mio. Euro Kompensationsmittel an die Länder
zweckgebunden für die Wohnraumförderung.

Der soziale Wohnungsbau steht in der Bundesrepublik so gut wie still.
Seit Jahren sind die Bauanträge für Wohnungsneubau stark rückläufig.
Bund und Länder sowie viele Medien beschreiben einen entspannten Wohnungsmarkt,
den es jedoch so nicht gibt.

In wirtschaftlich starken Regionen herrscht sogar eine neue Wohnungsnot.
Wohnraum ist in den Zentren der Ballungsgebiete unerschwinglich geworden.
Bezahlbare und familiengerechte Wohnungen gibt es bestenfalls in Stadtrandlagen und Vorstädten.

Die Bundesmittel für die Soziale Wohnraumförderung werden vielfach nicht zweckbestimmt
verwendet. Viele Bundesländer finanzieren mit diesem Geld den Erwerb von Wohneigentum.

In der Vergangenheit wurde die Sozialwohnung vor allem am Stadtrand gebaut,
die Innenstadt war dafür tabu.

Das führte zur sozialen Entmischung der Gesellschaft mit dem wohlhabenden Bürgertum
in der schick sanierten Innenstadt und den sozial Benachteiligten in den Großsiedlungen
am Stadtrand.

Es wird gefordert, die Vielzahl von Förderprogrammen zu bündeln und mit einer sozialen
Komponente zu versehen.

Die Mittel für die Sozialen Wohnraumförderung müssen in ihrem Umfang erhalten bleiben
und sind für den realen Wohnungsbau oder die Sanierung der Bestände zu verwenden.
Sie dürfen nicht länger für die Bildung von Wohneigentum zweckentfremdet werden.
Dabei ist auf eine ausgewogene Verteilung der Wohnungsbestände im Stadtgebiet zu achten.

Alle Stadtteile müssen sich für den Sozialen Wohnungsbau öffnen.
Ein ausreichendes und vielfältiges Wohnungsangebot ist das beste Mittel gegen einseitige
Quartiersentwicklung sowie gegen die Verdrängung bestimmter Teile der Bevölkerung.

Öffentliche Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit ihrer hohen sozialen
Kompetenz sind die geeigneten Partner für die Wahrung von Mieterinteressen und
eine sozial-ökologische Stadtentwicklung.





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